Wie viel Erbschaft ist fair?
WiWi Gast schrieb am 16.09.2021:
So ein Quatsch. Wenn du beim Bäcker ein Brötchen kaufst, dann setzt der Bäcker das den Gewinn auch als Einkommen an. Du darfst aber keinen Verlust ansetzen. Völlig egal was du mit deinem Geld privat machst - es ist danach weg. Nur arbeitsbezogene Kosten dürfen als Werbungskosten abgesetzt werden.
Ich glaube, viele verstehen unser Steuersystem nicht. Es gibt nicht so etwas wie versteuertes Geld. Quasi jedes Mal, wenn das Geld im Wirtschaftskreislauf den Besitzer wechselt, wird es neu versteuert.
Du kaufst ein Brötchen, Einkommen beim Bäcker. Der Bäcker nutzt das versteuerte Geld und geht damit zum Fleischer. Einkommen beim Fleischer. Der Fleischer nutzt das versteuerte Geld und kauft eine Konsole. Einkommen beim Fachhändler. Der Fachhändler nimmt das versteuerte Geld usw...
Jedes Mal, wenn Geld seinen Besitzer wechselt, entsteht Einkommen und eine Steuer. Diese Steuer bemisst sich an der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der Transaktion - ist im Grunde aber ähnlich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer entsteht bei einer Transaktion und bemisst sich am Umsatz. Die Einkommensteuer entsteht de facto (nicht de jure) auch bei jeder Transaktion und bemisst sich am Gewinn.
Harsche Worte von jemanden, der in seinem Beitrag doch aller Welt zeigt, dass die eigenen Kenntnisse unseres Steuersystems doch sehr lückenhaft sind (Euphemismus). Wenn bei jeder Geldbewegung Einkommensteuer entsteht, wie verhält es sich dann z. B. bei Gewährung eines Darlehens? Wie bei Tauschgeschäften? und was ist mit Anzahlungen und Vorschüssen?
Liebe Grüße